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Expertenwissen zu aktuellen Anforderungen

Die Praxisanforderungen für Industrieunternehmen ergeben sich häufig auch aus den aktuellen EU-Vorgaben. Wir werden hier Informationen zu den Anforderungen bereitstellen und erste Lösungsansätze skizzieren.

Für mehr Informationen zu den einzelnen Themen und unseren Lösungen, kontaktieren Sie uns bitte!

EU-Anforderungen und -Verordnungen

Der Cyber Resilience Act ist die erste europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt erhältlich sind - etwas, das es bisher nicht gab. Ziel ist es, die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen. Die neuen Vorschriften gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und werden schrittweise umgesetzt.

Diese Produkte fallen unter den CRA

Alle Produkte, die in der EU verkauft werden und „digitale Elemente“ enthalten, müssen den Anforderungen des CRA entsprechen. Das umfasst neben preisgünstigen Verbraucherprodukten auch B2B-Software sowie komplexe High-End-Industriesysteme. „Produkte mit digitalen Elementen“ werden im CRA als Produkte definiert, die mit einem Gerät oder einem Netzwerk verbunden werden können, und umfassen sowohl Hardwareprodukte mit vernetzten Funktionen (z.B. Smartphones, Laptops, Smarthomeprodukte, Smartwatches, vernetztes Spielzeug, aber auch Mikroprozessoren, Firewalls und intelligente Zähler) als auch reine Softwareprodukte (z.B. Buchhaltungssoftware, Computerspiele, mobile Apps). Nicht-kommerzielle Open-Source-Softwareprodukte sind vom CRA ausgenommen und müssen daher die Anforderungen des CRA nicht erfüllen.

Dann geht es los

20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt der CRA in Kraft. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Etappen, bis Ende 2027 alle Anforderungen von neuen Produkten erfüllt werden müssen.

Quelle: BSI

DIGITAL PRODUCT PASSPORT (DPP)

#DIGITALER PRODUKTPASS

“enthält alle relevanten Informationen über das Produkt, von seiner Herkunft über seine Zusammensetzung bis hin zu seinem gesamten Lebenszyklus“

„soll den elektronischen Abruf produktspezifischer Daten und Informationen überall und in Echtzeit ermöglichen“

„soll Informationen über Reparatur- und Demontage Möglichkeiten, einschließlich Optionen zum Recycling oder zur Entsorgung beinhalten“

 

Compliance: Der DPP erweist sich auch als ein bedeutendes Instrument zur Förderung von Synergien mit anderen regulatorischen Rahmenbedingungen. Dank der verbesserten Transparenz entlang der Lieferkette können Unternehmen sicherstellen, dass sie auch die Bestimmungen der Supply Chain Due Diligence sowie des Corporate SustainabilityReportings (CSR) erfüllen. Die verfügbaren Informationen über Materialien und ihre Emissionen in der Lieferkette ermöglichen beispielsweise eine präzisere Erfassung von Scope-3-Emissionen.

Gern geben wir Ihnen weitere Informationen und Praxisbeispiele.

Originalitätssicherung

Standardisierte sichere Produktverifizierung zum Schutz von Originalität und Qualität

Die deutsche Volkswirtschaft erleidet über 60 Milliarden Euro Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie pro Jahr. 97 Prozent der erfassten Plagiate stuften die EU-Marktaufsichtsbehörden als Waren mit ernsthaften Risiken ein. Produktions- und Logistikunternehmen sind machtlos gegen Plagiate: Weltweit gibt es keinen branchen- und grenzübergreifenden Lösungsansatz für die Verifizierung von Produkt-Identitäten. „Ebenso gibt es kein global anerkanntes Verfahren mit dem Unternehmen Produktfälschungen erkennen können, ohne dass dafür Informationen zu Lieferketten und -volumina offengelegt werden müssen.

KRITISCHE FAKTOREN

  • Stagnieren oder reduzieren sich die Umsätze mit dem Produkt?
  • Gibt es Probleme mit Plagiaten?
  • Gibt es Probleme bei Material in Verbindung mit der Nutzung (z.B. falsche Versionen usw.)?
  • Werden Produkte nicht im richtigen Rhythmus getauscht?
  • Werden Produkte manipuliert?
  • Existieren Sicherheitsvorschriften?
  • Gibt es gesetzliche Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation?
  • Fehlt die Kommunikation zum Nutzer?

Gern geben wir Ihnen weitere Informationen zu unseren Sicherheitskonzepten.

 

Die Verpackungsverordnung regelt die Verantwortung für die Verpackung von Produkten und die damit verbundenen Recycling- und Entsorgungspflichten. Sie betrifft in erster Linie die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sowie die Betreiber von Verkaufsstellen.

Als Verpackung gilt gemäß dem neuen Verpackungsgesetz jedes „aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnis zur Aufnahme, zum Schutz bei der Lagerhaltung, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren ...“, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen.

Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen.

Einwegpaletten werden als Verpackungsmaterial gewertet, Mehrwegpaletten nicht. Klassische Mehrwegpaletten und Mehrwegbehälter in geschlossenen Kreisläufen sind konform. Das verwendete Kunststoffmaterial muss den neuen Anforderungen entsprechen.

Gern geben wir Ihnen weitere Informationen zur Verpackungsverordnung, Recycling, Circular und unseren REUSE-Konzepten.

 

UNSERE LÖSUNGEN