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Wir unterstützen Hersteller und "Inverkehrbringer" von RFID-Kennzeichnungsmedien mit unseren Messungen gemäß EU-Richtlinie 2014/53/EU "RED" zur CE-Konformitätserklärung.

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Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung

Der Hersteller muss seine Produkte testen, analysieren und messen.

Der Hersteller kann

  • diese Aufgaben selbst durchführen
  • auf Analyseergebnisse und Daten seiner Zulieferer zurückgreifen 
  • extern ermitteln lassen

Auf der erhobenen und vorliegenden Datenbasis, bzw. Prüf- und Messprotokollen kann der Hersteller die Konformität seines Produktes erklären.

Der Hersteller muss prüfen, welche Anforderungen sein Produkt erfüllen muss.

Für die Ermittlung der Anforderungen stehen Leitlinien zur Verfügung, die die Anwendung der Richtlinien und harmonisierten Standards erläutern.


Produktübergreifend

1. Blue Guide - Allgemeine Vorgehensweise bei der CE-Kennzeichnung

RFID-Label

  1. RED Guide - Anwendung der 2014/53/EU Radio Equipment Directive (Messung durch WINCKEL)

  2. RoHS Guide – Anwendung der 2011/65/EU Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

  3. REACH Guide – Leitlinien zur Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Verwendung gefährlicher Stoffe

Der Hersteller muss feststellen, wer die Konformitätsbewertung durchführen darf.
Es gibt Produkte, die nur durch eine notifizierte Stelle bewertet werden dürfen (z.B. Lifte)

In der Regel ist eine Selbsterklärung möglich, wenn in der produktionsbegleitenden Qualitätskontrolle sichergestellt werden kann, dass die Produkte den geprüften Mustern entsprechen.

Hinweise zur Bewertung finden sich in den harmonisierten Standards und Leitlinien!

Der Hersteller muss seine Produkte testen, analysieren und messen. Der Hersteller kann

  • diese Aufgaben selbst durchführen
  • auf Analyseergebnisse und Daten seiner Zulieferer zurückgreifen 
  • extern ermitteln lassen.

Auf der erhobenen und vorliegenden Datenbasis, bzw. Prüf- und Messprotokollen kann der Hersteller die Konformität seines Produktes erklären.

Der Hersteller muss die Datenbasis zur Erklärung der Konformität dokumentieren und aufbewahren.

Der Umfang und die Aufbewahrungszeiträume sind in den Richtlinien und harmonisierten Standards festgelegt.

In der Regel zählen hierzu (Aufzählung nicht vollständig):

  1. Technische Beschreibungen, Zeichnungen, Nutzerinformation

  2. Aufstellung der harmonisierten Normen mit Quellen

  3. Exemplar der EU-Konformitätserklärung

  4. Ergebnisse der Prüfungen

  5. Prüfberichte

  6. ...

Abschließend muss der Hersteller sein Produkt kennzeichnen (Anbringung des CE-Zeichens) und die Konformitätserklärung erstellen.

  1. Art und Inhalt der Kennzeichnung und Form und Inhalt der Konformitätserklärung sind in den Richtlinien und harmonisierten Standards beschrieben.

  2. Art der Verbreitung und Bereitstellung der Konformitätserklärung ist in den Richtlinien und harmonisierten Standards beschrieben.

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